Newsline vom 27. August 2010

Der Internal Revenue Service warnt davor, dass kleine gemeinnützige Organisationen Gefahr laufen, den Steuerbefreiungsstatus zu verlieren, wenn sie in den letzten drei Jahren (2007 bis 2009) keine erforderlichen Steuererklärungen eingereicht haben. Kirchen sind nicht verpflichtet, einen Antrag zu stellen, aber einige gemeinnützige Organisationen, die mit Kirchen verbunden sind, können unter diese Anforderung fallen, die mit dem eingeführt wird

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