Denominational Board ändert die BFIA-Zuschussrichtlinien, um Kirchen und Lagern zu helfen

Von Stan Dueck

COVID-19 hat die Camps und Gemeinden der Church of the Brethren zu Programm- und Finanzbelastungen geführt. Aufgrund des Coronavirus hat der Missions- und Dienstvorstand der Glaubensgemeinschaft die folgenden Änderungen an den Richtlinien des Brethren Faith in Action Fund vorgenommen. Die Änderungen gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Erstens haben Camps der Church of the Brethren jetzt Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5,000 US-Dollar. Die Matching-Anforderung von 50 Prozent des zugesprochenen Betrags bleibt bestehen. Ein Camp der Church of the Brethren kann einen Verzicht auf einige oder alle Anforderungen an die entsprechenden Mittel beantragen.

Zweitens können Gemeinden, Gemeinschaften und Projekte der Church of the Brethren, die Zuschüsse von „Brethren Faith in Action“ beantragen, ebenfalls einen Verzicht beantragen einiger oder aller Matching-Fund-Anforderungen bis Dezember 2020. Kirchen haben Anspruch auf Fördermittel von bis zu 5,000 US-Dollar. 

In dieser Zeit, in der die Not in unseren Gemeinden so groß ist, werden alle Bewerber gebeten, das Budget ihrer Hilfsprojekte sorgfältig zu prüfen und nur das Geld zu beantragen, das wirklich benötigt wird. Die Mittel der Brüder Faith in Action sind begrenzt; Eine gute Budgetierung wird es ermöglichen, mehr Anträgen stattzugeben, um mehr Menschen zu helfen.

Eine weitere Erinnerung an die Gemeinden ist, dass Zuschüsse aus dem Notfall-Katastrophenfonds auch für viele Outreach-Projekte in dieser Notzeit zur Verfügung stehen.

Die Richtlinien und das Antragsformular von Brethren Faith in Action sind auf Englisch, Kreyol und Spanisch und unter erhältlich www.brethren.org/faith-in-action .

Stan Dueck ist Co-Koordinator der Jüngerschaftsdienste der Church of the Brethren.

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